Die Punkte


Wenn Sie während der Probezeit wegen einer begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit rechtskräftig auffallen, wird diese Tat zunächst in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Diese unterrichtet schließlich die zuständige Führerscheinbehörde. Ein Aufbauseminar wird bei einer schwerwiegenden Auffälligkeit bzw. bei zwei weniger schwerwiegenden Auffälligkeiten angeordnet. Wenn man jedoch als Fahranfänger unter Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt wird, so wird ein „besonderes Aufbauseminar“ nach §2b Abs. 2 StVG i.V.m. §36 FeV angeordnet werden. Dieses besondere  Aufbauseminar kann jedoch nur bis zu einer Blutalkoholkonzentration bis 1,6 Promille wahrgenommen werden. Eine höhere Promille führt zu einer Anordnung einer MPU durch die zuständige Behörde.