Alkohol und Drogen

Drogenabstinenz


Wenn Sie wegen Betäubungsmitteln Ihre Fahrerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie in der Regel eine Abstinenz von 6 Monaten bzw. 1 Jahr nachweisen. Dies hängt entscheidend davon ab, welche Drogen Sie konsumiert haben und wie häufig und über welche Zeitraum. Sie sehen, es handelt sich hierbei um eine genaue Betrachtung des Einzelfalles ab. In der Regel ist eine Abstinenz erforderlich, die Sie bei den Begutachtungsstellen (z.B. AVUS) absolvieren können. Für einen Zeitraum von 6 Monaten werden 4 Urinscreenings und in einem Jahr werden 6 Urinscreenings durchgeführt. Die jeweilige Einladung zur Abgabe einer Urinprobe erfolgt immer kurzfristig, d.h. circa 24 Stunden vorher telefonisch.
Was besonders wichtig ist, dass Sie während dieser Zeit auf keinen Fall Schmerzmittel oder Hustensaft oder andere Medikamente zu sich nehmen, da in diesen oft Drogenersatzstoffe sich befinden. Vor der Einnahme sollte dies mit der Begutachtungsstelle oder dem Arzt besprochen werden. Außerdem sollte man zu Beweiszwecken immer Medikamente nur nach ärztlicher Rezeptverschreibung eingenommen werden. Auch von Hanfprodukten sollten Sie während des Abstinenzzeitraumes Abstand nehmen.

Alkoholabstinenz


Wenn Sie wegen Alkoholauffälligkeit Ihre Fahrerlaubnis verloren haben, dann kann es vorkommen, insbesondere wenn in der Regel ein Fall des Alkoholmissbrauchs oder der Alkoholabhängigkeit vorliegt, dass Sie eine Abstinenz von mindestens 6 Monaten bzw. 1 Jahr nachweisen müssen. Dies tun Sie durch einen so genannten Alkoholabstinenz-Check. Im Gegensatz zu den früheren regelmäßigen Leberwerten des Hausarztes oder Untersuchungen des Blutbildes, die ohnehin nicht besonders Aussagekräftig waren, ist dieser neue Nachweis, der über den Urin (EtG-Nachweis) erfolgt, ein sehr deutlicher Hinweis auf Alkoholabstinenz. Der Abstinenznachweis erfolgt über 4 Urinkontrollen (bei 6 Monaten Abstinenz) bzw. über 6 Kontrollen bei einem Jahr Abstinenz. Die Einladung erfolgt 48 Stunden vorher.